bei der deutschen Staatsangehörigkeit). § 161 Abs. 1 VwGO ist (Rn. die Fortsetzungsfeststellungsklage von der Feststellungsklage nach §43 VwGO abgrenzen. Grundsätzlich ist vor Klageerhebung ein Widerspruchsverfahren gemäß §§ 68 ff. § 123 VwGO grundsätzlich bei allen übrigen Klagearten (Ausnahmen: § 113 Abs. 127) bewirkt die Feststellungsklage keine unmittelbare Rechtsänderung und verschafft dem erfolgreichen Kläger auch nicht – wie bei der Verpflichtungs- und der allgemeinen Leistungsklage der Fall (Rn. 1 VwGO. 2 S. 1 VwGO. Aufbau der Feststellungsklage - Überblick - A) Zulässigkeit der Klage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs II. Was folgt aus der etwaigen Unstatthaftigkeit der gewählten Klageart? 1 S. 4 VwGO in seiner unmittelbaren Anwendung nur solche Fälle, in denen sich der Verwaltungsakt nach Erhebung der Anfechtungsklage und vor Urteilsverkündung erledigt. Das für die Zulässigkeit einer solchen Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis liegt ausnahmsweise dann vor, wenn der Ablehnungsbescheid über die Versagung des begehrten Verwaltungsakts hinaus negative Folgen hat (z.B. a) Dann müsste K mit seiner Klage die Feststellung des (Nicht-) Bestehens ei- § 42 Abs. 1 S. 2 VwGO, Rn. 2 S. 1 und § 111 S. 1 VwGO) und ist als eigene Klageart mittlerweile gewohnheitsrechtlich anerkannt. zu, sofern die Ablehnung des beantragten Verwaltungsakts Gegenstand eines Vorverfahrens war. Denn dringt G mit dieser Klage durch, so lebt infolge der dann rückwirkenden „Aufhebung ihrer Aufhebung“ die ursprünglich erteilte Baugenehmigung wieder auf. Zuständig für Entscheidungen im ersten Rechtszug über Klagen nach Art. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist in § 113 I 4 VwGO geregelt. Subsidiarität der Feststellungsklage, § 43 II 1 VwGO B. Begründetheit 1 Alt. § 1 Abs. Aus der Stellung von § 113 Abs. Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, … 1 S. 4 VwGO erforderliche Erledigung. auf Feststellung des Nichtbestehens der Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft) dem Kläger im konkreten Fall allerdings ausnahmsweise ein „Mehr“ an Rechtsschutz (z.B. § 79 Abs. 1 VwGO die (Un-)Wirksamkeit eines Gesetzes nicht unmittelbar, sondern nur inzident als Vorfrage geltend gemacht werden kann – nämlich insofern, als um die Frage gestritten wird, ob sich aus der Anwendung der betreffenden Vorschrift auf einen konkreten Fall Rechte oder Pflichten für den Kläger ergeben, d.h. das streitige Rechtsverhältnis besteht (z.B. Hat der Kläger eine Anfechtungsklage nach § 42 Abs. Die Ausschöpfung dieser Möglichkeit der inzidenten Normenkontrolle ist nach der Rechtsprechung des BVerfG zum Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde regelmäßig (Ausnahme z.B. Beamtenverhältnis als einem „Bündel von Rechten und Pflichten“) ergebende Rechte und Pflichten (z.B. 96. §§ 72 f. bzw. zu keinem Zeitpunkt Mitgliedsbeiträge zahlen zu müssen) als eine Gestaltungs- oder Leistungsklage (z.B. & 2. 1 VwGO sind „die rechtlichen Beziehungen […], die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen. 2 VwVfG. 2 VwGO die Verpflichtungsklage die statthafte Klageart. Ist vor Erhebung der Anfechtungsklage ein Vorverfahren nach § 68 Abs. 4 AEUV ist aber das (europäische) Gericht, Art. Klagebegehren, § 88 VwGO 2. richtige Klageart a) Erledigung nach Klageerhebung aa) bei der Anfechtungsklage [2] Ebenso Schmidt-Troje, in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 100 FGO Rz. Vorbeugender Rechtsschutz in Form der vorbeugenden Unterlassungsklage oder in Form der vorbeugenden Feststellungsklage [154] kommt nur dann in Betracht, wenn ein besonderes qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse vorhanden ist. 4 S. 1 GG) allerdings dann, wenn die Verwaltung durch ihr Verhalten rechtzeitigen vorläufigen Rechtsschutz verhindert (z.B. z.B. Hierbei handelt es sich um einen typischen Anwendungsfall von § 113 Abs. Abschnitt der VwGO über „Urteile und andere Entscheidungen“ sowie der inneren Systematik von § 113 Abs. zu einer Sache“ als Verkürzung für die Vielzahl personaler Rechtsbeziehungen in Ansehung einer Sache (z.B. 2 UIG erfolgter Ablehnung dieses Antrags fragt Z nunmehr nach seinen Rechtsschutzmöglichkeiten. Abgrenzung zur Feststellungsklage nach § 43 I VwGO 30 C. Die korrekte Bezeichnung dieser besonderen Feststellungsklage 37 D. Bedeutung des Begriffs „vorher" in § 113 14 VwGO - Notwen-digkeit einer analogen Anwendung des § 113 14 VwGO? Im letztgenannten Fall ist allerdings besonderes Augenmerk auf die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klagebefugnis, des richtigen Klagegegners sowie des Feststellungsinteresses zu legen. 1 Nr. 180 gebildeten Beispielsfall bereut E es jetzt, die 1000 € gezahlt zu haben und möchte daher eine auf Rückzahlung der 1000 € gerichtete Leistungsklage vor dem VG erheben. Beschlagnahme einer Sache), so kann die tatsächliche Leistung (z.B. gegen jeden einzelnen Beitragsbescheid), so ist sie unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung einer Vielzahl von Prozessen sehr wohl statthaft. Dafür kommt die Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht. Gebührenbescheid) schon vollzogen, so kann der Kläger neben dessen Aufhebung zudem noch im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 44 VwGO; Rn. Hat der Kläger ein berechtigtes Interesse daran, so spricht das Gericht auf Antrag durch Urteil aus, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist. Vielmehr wirkt die Einordnung einer behördlichen Maßnahme als Verwaltungsakt unter der Generalklausel des § 40 Abs. 36 ff.). 2) VwGO. „Es wird festgestellt, dass der Bescheid … des LRA … rechtswidrig war.“. Denn selbst bei erst nachträglichem Rechtsschutz hiergegen (z.B. § 79 Abs. Da E allerdings die Vollstreckung des Gebührenbescheids fürchtet, zahlt er noch während des laufenden Prozesses die 1000 € und begehrt nunmehr anstelle der Aufhebung des Gebührenbescheids die Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit. 429 ff.) Nunmehr erhebt G Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem VG mit dem Antrag festzustellen, dass ursprünglich ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung bestand. 484). 39 I. Gemäß dieser Zielrichtung des Klägers, gegenüber seiner ursprünglichen Lage „ein Mehr“ – nämlich einen begünstigenden Verwaltungsakt (§ 48 Abs. Grundsätzlich nicht zur Erledigung eines Verwaltungsakts führt hingegen dessen Vollziehung bzw. Da es für den Rechtsschutzsuchenden keinen Unterschied macht, ob er durch einen erledigten belastenden Verwaltungsakt oder durch eine versagte bzw. 1 S. 1 Hs. 1 Alt. Auch darf nachträglich keine Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Erledigung. Die FFK ist statthaft, wenn ein Verwaltungsakt bereits erledigt ist. 2. 1, 113 Abs. 2 VwGO ausnahmsweise allein (isoliert) der Abhilfebescheid (Rn. 5 S. 1 VwGO lediglich die – vollstreckbare (§ 172 S. 1 VwGO) – Verpflichtung der Behörde aus, den begehrten Verwaltungsakt zu erlassen; nicht hingegen erlässt das Gericht diesen selbst. 2018/2019 1 S. 1 VwGO), sondern nur noch die Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit verlangt werden kann, wird die Fortsetzungsfeststellungsklage plakativ auch als „amputierte Anfechtungsklage“ bezeichnet (a.A.: besondere Form der Feststellungsklage bzw. 126), nicht mehr erreicht werden kann. Dies wird analog auch für die Fortsetzungsfeststellungsklage (die ja nur eine umgestellte Anfechtungsklage darstellt), für die allgemeine Leistungsklage und für die allgemeine Feststellungsklage angewandt. Der ursprüngliche Prozess wird also als Feststellungsklage fortgesetzt – zumindest, wenn eine Anfechtungsklage bereits erhoben war. 6 Die Klagen nach § 43 VwGO werden als allgemeine Feststellungklagen bezeichnet. Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn das klägerische Begehren auf die gerichtliche Verurteilung des Beklagten zu einer bestimmten Leistung. Vielmehr ist in einem solchen Fall an eine Auslegung bzw. 162 ff. Die allgemeine Feststellungsklage ist keine „allgemeine ‚Auskunftsklage‚ über die Rechtslage ohne konkreten Anlass. stellt bei tatsächlich eingetretener Erledigung diese nach gem. § 113 I 4 VwGO. 1 S. 1 VwGO) genannt. Zum anderen verhindert § 43 Abs. die Frist des § 58 Abs. 2 S. 1 BeamtStG). wird der Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts (z.B. 4 S. 1 GG durch vorzeitige Ernennungen kurzerhand auszuschalten, vgl. § 113 Abs. Dies macht Sinn, da bei Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids der Ausgangsbescheid – und damit die in diesem enthaltene Belastung – wieder aufleben würde. 3 ZPO erfolgter Klageänderung fest, § 43 Abs. 1 S. 1 AEUV. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach § 45 VwGO und die örtliche nach § 52 Nr. Verwaltungsakt statt Realakt), so ist dieser „Formenmissbrauch“, Unabhängig vom Vorliegen der in § 35 S. 1 VwVfG genannten materiellen Voraussetzungen ist eine regelnde behördliche. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist in § 113 Abs. Klage auf Feststellung der Genehmigungsfreiheit des vom Kläger aktuell ausgeübten Gewerbes) oder der Zukunft. Nein. Als Fortsetzungsfeststellungsklage, in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig mit FFK abgekürzt, bezeichnet man im öffentlichen Recht eine Klage mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes begehrt wird. 1 Satz 4 VwGO, in § 100 Abs. § 54 Abs. VwGO (Rn. Mit dem CliKO lernt man wie bei Günther Jauch. Umdeutung des Klageantrags in den Grenzen des § 88 VwGO zu denken, wobei in der Praxis das Gericht auf die Stellung eines Antrags i.S.d. 1 und deren Abgrenzung werden durch Landesgesetz bestimmt. 418 ff.) Als statthafte Klageart kommt daher die allgemeine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 4 S. 1 GG; Rn. 2. Tatsächlich kann sich ein Verwaltungsakt zum einen u.a. 1 VwGO. 249), Ausnahme: Beamtenrecht, § 126 Abs. Universität. 1 Alt. Konsequenterweise greift die Subsidiaritätsklausel auch dann, wenn die an sich statthafte spezielle Klageart im konkreten Fall – z.B. § 155 Abs. 5 VwVfG die Möglichkeit eröffnet, die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Behörde feststellen zu lassen. 1 S. 4 VwGO als statthafte Klageart aus. § 103 Abs. Doch würde die Entscheidung dieser Vorfrage nicht gem. Universität. 1 Alt. auch den in § 162 Abs. den gerichtlichen Ausspruch beantragen, dass und wie die Verwaltungsbehörde die Vollziehung rückgängig zu machen hat, § 113 Abs. Speziell in Bezug auf beamtenrechtliche Konkurrentenklagen sind folgende Besonderheiten zu beachten: Erledigt sich der um eine Bewerberauswahl geführte Rechtsstreit demnach grundsätzlich mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle, so lässt sich der vorgenannte Bewerbungsverfahrensanspruch regelmäßig nur vor der Ernennung des ausgewählten Konkurrenten mittels einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 2 VwGO aber versäumt wurde, ist auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage unzulässig. 1 S. 4 VwGO analog statthaft (Erledigung des Anfechtungsbegehrens vor Klageerhebung). § 169 Abs. 2 S. 1 VwGO, der neben Gestaltungsklagen ausdrücklich auch die allgemeine Leistungsklage erfasst, hält das BVerwG. Mithin ist in der Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakt und die Rechtsverletzung zu prüfen, dies aufgrund der Erledigung jedoch in der Vergangenheitsform. 2) VwGO nur nach vorheriger Durchführung eines ordnungsmäßen Widerspruchsverfahrens zulässig war, die Widerspruchsfrist des § 70 VwGO bzw. Aus dem Vorstehenden folgt ferner, dass im Rahmen von § 43 Abs. 36 ff.). Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen) ein Verwaltungsakt vorgeschaltet, so gilt dies nach der, Nicht mehr um ein derartiges „Minus“ zum ursprünglichen Verpflichtungsbegehren, sondern vielmehr um eine allgemeine Feststellungsklage (. Diese im Rahmen von § 79 Abs. Fortsetzungsfeststellungsklage (Rn. 1 Alt. 202 ff. 1 Nr. Der Wortlaut des § 113 I 4 VwGO setzt weiterhin eine Erledigung eines Verwaltungsaktes nach Klageerhebung voraus. Die Fortsetzungsfeststellungsklage stellt die Standardklage vor allem im Polizei- und Sicherheitsrecht dar und spielt sowohl bei den großen Scheinen an der Universität bis hin zum 2. Bayern, Niedersachsen) entfällt das Widerspruchsverfahren (z.B. ist denknotwendig allein der Ausgangsbescheid Gegenstand der Anfechtungsklage. Vielmehr handelt es sich bei ihr um einen rein prozessualen Rechtsbehelf, von dem typischerweise bei unklarer Rechtslage Gebrauch gemacht wird und der allein auf die verbindliche Feststellung des Rechts gerichtet ist. Ausreichend ist nicht jedes Interesse nach Genugtuung, da jeder belastende VA grundrechtsrelevant wäre. 40; wegen der Abgrenzung zur Feststellungsklage s. BFH v. 17.7.1985, I R 214/82, BStBl II 1986, 21. 1 und des § 74 Abs. Im Gegensatz zur kumulativen Erhebung dieser Klagen, die nach § 173 S. 1 VwGO i.V.m. Begehrt der Kläger die Verurteilung zum vollständigen oder teilweisen (vgl. 2 S. 1 BeamtStG (Rückausnahme: § 54 Abs. § 4 Abs. Im Hinblick auf den Umstand, dass sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung erledigt hat, ist eine unmittelbare Anwendung der Norm ausgeschlossen. Fortsetzungsfeststellungsklage (Abgrenzung zur Feststellungsklage, Abgrenzung von Realakt und Vollstreckung eines Dauerverwaltungsakts) Michael Riegner/Jasmin Schnitzer, JuS 2014, 1003. BVerwGE 47, 255) auf den Schwerpunkt der Maßnahme abstellt. 1 VwGO anfechten, wobei er gem. Statthaftigkeit der Anfechtungsklage, § 42 Abs. § 173 S. 1 VwGO i.V.m. Eine andere Möglichkeit des Klägers, einer erledigungsbedingten Abweisung der Anfechtungsklage zu entgehen, besteht darin, die Hauptsache für erledigt zu erklären. Die FFK kommt dann in Frage, wenn eine Anfechtungsklage durch Erledigung nicht mehr … 1 VwGO stets an den verwaltungsverfahrensrechtlichen Verwaltungsakt-Begriff des Bundes-VwVfG anknüpft (§ 35 S. 1 VwVfG) oder ob bei Handeln einer Landesbehörde (vgl. 2 S. 1 VwGO findet nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 43 Abs. 19 Abs. 2 VwGO die statthafte Klageart. 2 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken. 1 S. 2 VwGO). Bei der Erledigung vor Klageerhebung ist § 113 I 4 VwGO aufgrund des Wortlauts nicht direkt anwendbar. Für Informationen über aktuelle Gerichtsurteile, Neuigkeiten zum Jurastudium und Prüfungstipps. § 58 II VwGO die Jahresfrist gilt, die in den Klausuren eingehalten werden kann. Im Versammlungsrecht besteht ein Feststellungsinteresse, wenn die Versammlungsfreiheit (Art. 2 GG, so ist sie mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) aufzuheben. 2 S. 3 BeamtStG i.V.m. 129 ff.) 143); käme sie dieser Verpflichtung von sich aus nicht nach, bedürfte es zudem noch der Urteilsvollstreckung gem. § 121 VwGO in Rechtskraft erwachsen und die Beteiligten insoweit nicht binden. Die Beteiligten- und Prozessfähigkeit bestimmt nach §§ 61, 62 VwGO. Im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit übernimmt damit das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig die Funktion des Hauptsacheverfahrens, weshalb Ersteres nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe auch nicht hinter Letzterem zurückbleiben darf. Geht es dem Kläger darum, den zukünftigen Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm (Rechtsverordnung, Satzung) zu verhindern, so ist für eine solche „Normunterlassungsklage“ als actus contrarius zur „Normerlassklage“ ebenfalls die allgemeine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 S. 1 LBG NRW), Besonderes Feststellungsinteresse, § 43 Abs. Fehlt es an einer behördlichen Maßnahme, so liegt ein Nicht- bzw. Dieses Rechtsschutzziel könnte der Kläger mit einer allein gegen den ablehnenden Bescheid (z.B. ), so bestimmt sich die statthafte Klageart – und einhergehend mit dieser die ggf. 306 ff.) Staatsexamen eine wichtige Rolle. allgemeiner Leistungs-)Klage gerichtlich durchzusetzen, besteht der Vorteil des darüber hinaus an keine weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen. Ist dies unter jedem denkbaren Aspekt zu verneinen, so wird regelmäßig vom Erledigungseintritt auszugehen sein. Denn selbst im Falle des Erfolgs dieser isolierten Anfechtungsklage würde lediglich der ablehnende Bescheid aufgehoben, nicht aber würde der Kläger den von ihm erstrebten Verwaltungsakt erlangen. 102). Diese und viele weitere Aufgaben findest du in unseren interaktiven Online-Kursen. 1 S. 4 VwGO als statthafte Klageart aus. § 68 Abs. 2 StVO gestützte Erlaubnis für die Durchführung des Weihnachtsmarkts am 8./9.12. Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage ist mithin, dass es sich bei der erstrebten Maßnahme um einen Verwaltungsakt handelt. § 43 Abs. 1000 € erlassen. 1 S. 2 VwGO (Annexantrag, z.B. Statthafte Klagearten im Verwaltungsprozess. Situation der Erledigung vor Erhebung der Bea. Dieser waren den H belastende Nebenbestimmungen beigefügt. Ob dieser tatsächlich nichtig ist (§ 44 Abs. 1 S. 1 (ggf. Notwendig ist immer ein konkreter ‚Auslöser‘“. Kurs. Baugenehmigung, § 75 Abs. Die Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses (Art. 131). Nicht feststellungsfähig sind demgegenüber unselbstständige Elemente, Tatbestandsmerkmale oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses wie etwa die Eigenschaften einer Person (z.B. Nicht zur Anwendung gelangt § 43 Abs. 1 S. 1 BauO NRW) begehrt und lehnt die Behörde diesen ab, so ist gem. Herausgabe der Sache) frühestens mit der zeitgleichen Aufhebung des zugrundeliegenden Verwaltungsakts verlangt werden (vgl. Streitgegenstand: gegenwärtiges konkretes Rechtsverhältnis (Abgrenzung zu unzulässigen abstrakten Anträgen) 2. berechtigtes Feststellungsinteresse: dies kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein 3. Für letztere ist zudem ein besonderes Feststellungsinteresse erforderlich. angekündigtes Beschäftigungsverbot nach § 21 Abs. 45). Rn. Da § 43 Abs. 137). Seine Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz. 263 Abs. Allerdings kann sich im Wege der Auslegung bzw. 2 S. 1 VwGO, dass die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§§ 68 ff., 74 VwGO) durch Erhebung einer allgemeinen Feststellungsklage umgangen werden (bei der behördlichen Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsakts handelt es sich um ein Rechtsverhältnis i.S.v. Bestehen Zweifel am Verwaltungsaktcharakter der jeweiligen behördlichen Maßnahme und liegt auch kein Fall des Verwaltungsakts kraft Form vor (ist Letzteres der Fall, kann im Rahmen von § 42 Abs. Rz. 1 S. 1 VwGO ist nicht nur eine – etwa am 30.4. Bei der Feststellungsklage ist hingegen kein Fristerfordernis vorgesehen. Zur Abgrenzung der allgemeinen Leistungsklage zur Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. Ob es sich bei der mit der Klage angegriffenen Maßnahme tatsächlich um einen Verwaltungsakt handelt, ist allein nach objektiven Kriterien zu bestimmen. § 54 Abs. 1 Satz 4 Finanzgerichtsordnung (FGO) und in § 131 Abs. Dieser Auffassung (Rn. Dessen vollständigen Abschluss bringt die Verwaltung erst durch die Bekanntgabe des Verwaltungsakts über die erfolgreiche Person verbunden mit der ablehnenden Bescheidung der weiteren BewerberInnen in der „Konkurrentenmitteilung“ zum Ausdruck – und nicht etwa durch vorherige Wissensmitteilungen betreffend unselbstständige Zwischenschritte des Verfahrens, siehe, Hierzu sowie zum gesamten Folgenden siehe, Zum nach dieser Vorschrift ferner notwendigen. Deshalb müssen in solchen Konstellationen, in denen sich die Fortsetzungsfeststellungsklage als nichts anderes als die Fortführung der ursprünglichen Anfechtungsklage darstellt, die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungsklage (namentlich diejenigen des § 68 Abs. 1 VwGO ist nach § 79 Abs. Hinsichtlich der Nichtigkeitsfeststellungsklage (§ 43 Abs. 1 Fall 1 VwGO in Betracht. Die Vorschriften über das Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff. Entsprechendes gilt für den Fall der Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens nach Klageerhebung (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO), der Widerruf (§ 49 VwVfG) und die anderweitige Aufhebung (gem. I. Rechtsnatur der Fortsetzungsfeststellungsklage 25 II. Behörde erlässt den begehrten Verwaltungsakt] oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann“. 1 Alt. und am 15./16.12. 1 Alt. 2 ASOG), Verwaltungsvollstreckung, unmittelbarer Zwang, Klagehäufung (§ 44 VwGO) VI. Bei einem bereits erledigten VA ist dies nicht mehr möglich (vgl. 1 VwGO werden der Ausgangs- und der Widerspruchsbescheid zu einer prozessualen Einheit miteinander verschmolzen. 126), wohingegen bei Erfolg der Verpflichtungsklage die Behörde erst noch einen entsprechenden Aufhebungsbescheid erlassen müsste (Rn. 1, 2 VwVfG), ist allein eine Frage der Begründetheit der Nichtigkeitsfeststellungsklage (Rn. Welche Rechtsschutzmöglichkeit Z vorliegend zur Verfügung steht, richtet sich nach der Rechtsnatur des begehrten behördlichen Handelns, d.h. hier der Gewährung der Einsichtnahme in die Akten. allgemeinen Leistungsklage gilt: Die Verpflichtungsklage ist immer dann die statthafte Klageart, wenn es sich bei der vom Kläger begehrten behördlichen Maßnahme um einen Verwaltungsakt handelt. allgemeine Feststellungsklage (Rn. Die Fortsetzungsfeststellungsklage entspricht gem. Schema zur Fortsetzungsfeststellungsklage. straf-/bußgeldbewehrte Norm) Zulässigkeitsvoraussetzung einer nachfolgenden (Rechtssatz-)Verfassungsbeschwerde gem. Hierfür müsste vielmehr eine gesonderte (Verpflichtungs-)Klage erhoben werden. 1 VwGO nicht rechtsschutzeröffnend („Ob“), sondern lediglich klageartbestimmend („Wie“). 15 I, II BayAGVwGO für Bayern, § 80 I NJG für Niedersachsen) jedoch und ist nur in wenigen fakultativen Fällen von Bedeutung. D.h., es findet ausnahmsweise keine nur summarische Prüfung, sondern eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Bewerberauswahl statt. „Rechtsverhältnis“ i.S.v. War aber bereits die Anfechtungsklage unzulässig, so kann auch für die Fortsetzungsfeststellungsklage nichts anderes gelten; eine unzulässige Klage darf nicht fortgeführt werden. Die Fortsetzungsfeststellungsklage stellt die Standardklage vor allem im Polizei- und Sicherheitsrecht dar und spielt sowohl bei den großen Scheinen an der Universität bis hin zum 2. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist in § 113 I 4 VwGO geregelt. Hinsichtlich der Abgrenzung der Verpflichtungsklage zur. § 42 I 1.Alt. § 54 Abs. Es gilt der Grundsatz, dass Rechtsschutz erst nach Abschluss eines Stellenbesetzungsverfahrens zu erwirken ist. 591 ff.). 197, 373, 378) in Anspruch nehmen mit dem Ziel, dem Dienstherrn die Ernennung des ausgewählten Bewerbers gerichtlich einstweilen zu untersagen. analog. Ebenfalls unerheblich für deren Statthaftigkeit ist, dass § 44 Abs. … der Gültigkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm. Die Klage ist in doppelt analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, um die Fortsetzung einer zunächst erhobenen Anfechtungsklage, bei der sich der angefochtene Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt hat (Rn. 6 Die Klagen nach § 43 VwGO werden als allgemeine Feststellungklagen bezeichnet. 1 BauGB unterfallendes Bauvorhaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr genehmigungsfähig ist. Klage auf Feststellung, dass es für eine bestimmte Tätigkeit nicht einer gewerberechtlichen Erlaubnis bedarf; Klage auf Feststellung, dass die auf Fällung eines bereits umgestürzten Baumes gerichtete Verfügung nichtig ist. 1 VwGO gilt: Wendet sich der Bürger gegen ein tatsächliches hoheitliches Handeln, das einen Verwaltungsakt vollzieht (z.B. Die Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage richtet sich nach § 113 I 1, 4 VwGO. Zudem „kann“ – nicht: „muss“ – der Widerspruchsbescheid gem. Da es sich beim Verwaltungsakt nach wie vor um die ganz überwiegende Handlungsform der Verwaltung handelt, ist die auf dessen gerichtliche Aufhebung gerichtete Anfechtungsklage die in der Praxis – und auch in der Klausur – am häufigsten vorkommende Klageart („Klassiker“, Entsprechend dieser Zielrichtung – der Beseitigung der Wirksamkeit (§ 43 VwVfG) eines belastenden Verwaltungsakts („Rückkehr zum status quo ante“. .] Erledigung tritt dann ein, wenn die rechtliche oder sachliche Beschwer nachträglich weggefallen ist (Kopp/ Schenke VwGO, 21. Durch diese Regelung des § 79 Abs. Zeitungsverlag Z beantragt bei der zuständigen Behörde die Einsichtnahme in die dort geführten Akten über Abwassereinleitungen des Industrieunternehmens I. Nach unter Hinweis auf § 8 Abs.

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