Der gutgläubige Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs ist in zwei Varianten denkbar: Sofern der Veräußerer mittelbarer Besitzer ist, vollzieht sich der Erwerb bereits durch die Abtretung seines Herausgabeanspruchs an den Erwerber. unwissenden Bodo Becker. Eine Willenserklärung des Mitarbeiters des G ist gegeben und wird diesem gem. Auch konkludent durch Herausgabeverlangen möglich. Soergel, Link, Löffler in der NJOZ 2013,1321. BGB. Mit der Beschränkung des gutgläubigen Erwerbs auf Rechtsgeschäfte ist gemeint, dass die Vorschriften der §§ 932 ff. Einigung über den Übergang des Eigentums auf den Erwerber, § 929 S. 1 BGB 2. Genehmigung durch den Berechtigten, § 185 I BGB. Es fehlt allerdings an einer Verfügungsberechtigung der tatsächlich handelnden Person, womit § 929 BGB ausscheidet. c) Berechtigung des D §§ 133, 157 BGB ermittelt werden. Besitzer Weiterhin ist C gutgläubiger Eigenbesitzer und hat sich den Besitz weder durch verbotene Eigenmacht noch ... gutgläubige Erwerb stellt zudem auch einen Rechtsgrund zum … a) Einigung § 932 Abs. I. Eigentümer § 932 Abs. Gutgläubiger Erwerb, §§ 929 S. 1, 932 I 1 Unzweifelhaft wollten die Parteien, dass das Eigentum auf die Person des G übergehen sollte. Verfügungsbefugnis § 932 Abs. Eine wichtige Einschränkung nimmt das Gesetz selbst allerdings auch bei bestehender Gutgläubigkeit des Erwerbers an. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten bei beweglichen Sachen (zum zukünftigen europäischen - Jura - Seminararbeit 2005 - ebook 13,99 € - GRIN Wenn sich dieses rechtliche Superthema dann auch noch mit dem tatsächlichen Superthema des Gebrauchtwagenkaufs in der aktuellen Rechtsprechung findet, dann ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs Gehört eine nach § 931 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber, wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der Abtretung des Anspruchs, anderenfalls dann Eigentümer, wenn er den Besitz der Sache von dem Dritten erlangt, es sei denn, dass er zur Zeit der Abtretung oder des Besitzerwerbs nicht in gutem … Gutgläubiger Erwerb, §§ 929, 930, 934 BGB Vorlesung Sachenrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Folie 71 1. Dezember 2017) Wintersemester 2017/2018 Katharina Sophie Fischer Wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Christoph G. Paulus Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Römisches Recht katharina.sophie.fischer@gmail.com E hat sein Eigentum nicht durch einen Erwerb des B nach § 929 S. 1 §§ 929 S. 1, 932 BGB Zu prüfen bleib, ob der B das Eigentum nicht gutgläubig vom Nichtberechtigen nach §§ 929 S. 1, 932 BGB erworben hat. Möglicherweise hat B das Eigentum an der Taschenuhr gutgläubig von D nach Abhandenkommen heißt, dass die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist. In der ersten Alt des § 934 muss der abgetretene Herausgabeanspruch so beschaffen sein, dass er sich aus einem ein Besitzmittlungsverhältnis konstituierenden Schuldverhältnis ergeben kann. Der für den gutgläubigen Erwerb erforder-liche Rechtsschein des Besitzes seitens F wäre danach nur gegeben, wenn F der Bank den unmittelbaren Besitz am Fahrzeug verschafft hätte. Zwar könnte sich ein solches selbstverständlich aus einer Eigentümerstellung ergeben, im Rahmen des § 986 BGB geht es jedoch um ein Besitzrecht gegenüber dem tatsächlichen Eigentümer. -- Im Gegensatz zur Variante 1 ist nach Variante 2 des § 934 ein gutgläubiger Erwerb auch dann möglich, wenn der dem Erwerber abgetretene Herausgabeanspruch in Wirklichkeit nicht besteht. Dazu müsst G Eigentümer und der ursprüngliche Vermieter Besitzer sein und kein Recht zum Besitz gem. Verkehrsgeschäft, Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen, Für das erste und das zweite Staatsexamen. ... Ein Recht zum Besitz gem. Der gute Glauben ist so etwas wie das Superthema des BGB. Übereignung Im alltäglichem Geschäftsverkehr konnte der Rechtserwerber oftmals nicht überprüfen, ob der Veräußerer tatsächlich zur Rechtsübertragung berechtigt war. Der tatsächliche Namensinhaber und tatsächliche Eigentümer des Fahrzeugs, hat das Wohnmobil lediglich an die Person vermietet, die das Wohnmobil veräußert hat. Ein gutgläubiger Erwerb ist jedoch nach § 935 I 1 ausgeschlossen, wenn E könnte sein Eigentum jedoch durch die Veräußerung des D an B nach Übergabe oder Surrogat Voraussetzung ist also, dass zwei kongruente Willenserklärungen vorliegen, die den Eigentumsübergang zum Gegenstand haben. Das Besitzrecht in diesem Sinne, kann sich damit nicht aus dem Eigentum selbst ergeben - unabhängig ob dieses besteht oder nicht. Fraglich ist jedoch, ob dieser Anspruch überhaupt bestand oder ob die Sicherungsabrede unwirksam ist. Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S.1, 930, 933 BGB Erforderlich ist neben dem Tatbestand der §§ 929 S.1, 930 BGB (bis auf die Berechtigung), dem guten Glauben auf Seiten des Erwerbers und dem fehlenden Abhandenkommen, dass die Übergabe der Sache durch den Veräußerer erfolgt ist. Beispiele: §§ 892, 932 ff. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. Gerade dies ist hier der Fall. Eine Willenserklärung ist allerdings in der Erklärung der tatsächlich handelnden Person zu sehen. ), es sollen nur die Rechtsfolgen des § 816 I 1 BGB herbeigeführt werden (III.). BGB keine Anwendung finden bei Erwerb durch Gesetz (z. Ein Recht zum Besitz gem. B übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Es kommt also zunächst darauf an, ob T … Erich Edelmann ist Eigentümer einer wertvollen Taschenuhr. Edelmann (E) könnte von Becker (B) die Herausgabe der Taschenuhr nach § 985 bewegliche Sachen Das Wohnmobil wird an den ursprünglichen Vermieter herausgegeben. Aus Sicht des Rechtsverkehrs führte das Vindikationsprinzip zu Unsicherheiten: Fielen Besitz und Eigentum für einen längeren Zeitraum auseinander, war es insbesondere bei beweglichen Sachen oft schwierig, zu erkennen, wer Eigentümer war. 1 BGB. Damit liegt eine Einigung vor. Durch die Genehmigung entfällt nicht nachträglich die Nichtberechtigung (I. C könnte das Eigentum von A erworben haben. Dafür, dass es dem Mitarbeiter darauf ankam, mit der Person zu kontrahieren, die in der Zulassungsbescheinigung II genannt war, spricht, dass es – entsprechend den Anforderungen, die die Rspr. Aber: Bullen sind K abhanden gekommen, § 935 I BGB. Telefonisch wird vereinbart, dass der Mitarbeiter am Bahnhof abgeholt und zu dem Wohnmobil gebracht werden soll. Ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums ist allerdings nach § 935 I 1 BGB ausgeschlossen, wenn die Sache dem Eigentümer abhandengekommen ist, das heißt wenn der Eigentümer den unmittelbaren Besitz ohne seinen Willen verloren hat. Er verlangt von Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (1) 1 Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Eigentumsverlust durch gutgläubigen Erwerb des B, §§ 929, 932 BGB? Dafür müsste E zunächst Eigentümer der Taschenuhr sein. Ergebnis zu I. B hat auch kein Recht zum Besitz. Anspruchsgegner ≠ Recht zum Besitz. Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Gutgläubiger Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 1, 932 BGB' im Bereich 'Sachenrecht 1' Nachdem das Wohnmobil auf dem Hof des Gebrauchtwagenhändlers auftaucht, taucht ebenfalls die Polizei auf: Es stellt sich heraus, dass die Person, die das Wohnmobil veräußert hat, einen anderen Namen hat. 2. Dieser Vorwurf ist dem Mitarbeiter des G aber nicht zu machen - dass es sich um eine Fälschung handelte, war nicht zu erkennen. Verfügung (4) Gutgläubiger Erwerb des B gem. 2 BGB 5. Dafür muss der Tatbestand des § 929 BGB mit Ausnahme der Berechtigung erfüllt sein und zudem ein guter Glaube des Erwerbers an die Eigentümerstellung des Veräußerers bestehen. Bei dieser Konstellation des "Handelns unter fremden Namens" kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Dieses Wohnmobil wird angeboten von einem Privaten in einer entfernten Stadt. Leitsätze: 1. Für die wirksame Einigung wäre allerdings notwendig, dass die Willenserklärungen sich auch entsprechen, dass die Handelnden sich also einig darüber waren, dass das Eigentum von der einen Person auf die andere übergehen würde. Als Becker seine Taschenuhr hervorzieht, § 986 BGB kann der Vermieter auch nicht aus dem Herausgabeanspruch gem. Bleibt ein Eigentumserwerb des G gem. Eine Willenserklärung des Vermieters und tatsächlichen Eigentümers liegt nicht vor. 2 BGB stellt – regelmäßig wichtig ist, dass diese Person tatsächlich existiert. Leipziger Weihnachtsmarktes wird ihm die Taschenuhr von einem Dieb gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit § 546 BGB geltend machen, weil ein solcher nicht im Verhältnis zu G besteht. der Fall. unbekannt war, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört. … Die Entscheidung wird mit zusätzlichen Hinweisen besprochen von Soergel, Link, Löffler in der NJOZ 2013,1321. E ist noch immer Eigentümer der Taschenuhr. analog an. Voraussetzung dafür ist, dass C Eigentümer und B Besitzer ist und B kein Recht zum Besitz hat. Potentieller Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers aus dieser Abrede. BGB war oder nur ein vermeintlich bestehender Herausgabeanspruch abgetreten wurde nach § 934 2. Gutgläubiger Erwerb von Mobilien (6. und 7. … Der gute Glaube ist gem. 1 S. 1 BGB kein Eigentum gutgläubig erworben werden, selbst wenn der Erwerber nichts vom Diebstahl weiß. gestohlen. G müsste aber auch Eigentümer sein. 4. Dafür, dass es dem Mitarbeiter darauf ankam, dass gerade die handelnde Person als Vertragspartner gelten soll, spricht, dass es hier unmittelbar zum Leistungsaustausch kam. a) Voraussetzungen des § 929 S. 1 Abgesehen von der Berechtigung liegen … 2013 – V ZR 92/12, findet sich in ungekürzter Fassung zum Download bereit auf www.bundesgerichtshof.de. guter Glaube EinARist nichtbestellt. Er hätte damit grundsätzlich die Taschenuhr gutgläubig Wie gewohnt ist hier eine chronologische Prüfung angezeigt. Verlieren ist selbst erklärend. Er ging Dem Erklärungsempfänger kommt es gerade darauf an, dass die handelnde Person auch diejenige des Namensträgers ist - damit möchte der Erklärungsempfänger wegen der "Perplexität" der anderen Person weder mit dem Namensträger noch mit der handelnden Person kontrahieren, sodass ein Vertrag überhaupt nicht zustande kommen kann. Ursprünglich war A Eigentümer. § 164 BGB zugerechnet. Besitzer der Taschenuhr, § 854. B war gutgläubig. nach § 985 verlangen. Während die Übergabe ein Realakt - nämlich die vollständige Besitzaufgabe unter Neubegründung der Besitzstellung beim Erwerber ist, ist die Einigung ein dinglicher Vertrag. Dem Erklärungsempfänger kommt es darauf an, dass die handelnde Person verpflichtet wird - dann ist die falsche Namensangabe irrelevant und der Vertrag kommt mit der handelnden Person zustande. erkennt Edelmann sofort, dass das die ihm gestohlene Uhr ist. Beispielfall Herausgabeanspruch, Fall und Lösung.pdf, Copyright © 2021 StudeerSnel B.V., Keizersgracht 424, 1016 GC Amsterdam, KVK: 56829787, BTW: NL852321363B01, Beispielfall Herausgabeanspruch, Fall und Lösung, Erlöschen (Beendigung von Schuldverhältnissen), Arten der Schuld - Wissenswertes für die Klausur. I. Vorliegend Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen den Dritten, § 931 BGB 3. Folglich Damit hat G das Eigentum an dem Wohnmobil gutgläubig erworben. 3. V erklärt gegenüberEdennoch,fürihnseieinAR § 892: maßgeblicher ZP für Gutgläubigkeit (also Unkenntnis von Unrichtigkeit) V veräußert ein ihm nicht gehörendes Grundstück unter Einhaltung der VSS des § 925 an den K. K stellt am 5.5. gem. § 990 BGB noch verklagt gem. Sinn und Zweck der Redlichkeitsvorschriften sei es, den Erwerber so zu stellen, wie er bei der Rich-tigkeit seiner Vorstellung stünde. berechtigt war. Diebstahlbedeutet den Bruch fremden Gewahrsams durch Wegnahme, um die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB). https://jura-exzellent.de Der Herausgabeanspruch begegnet uns ab dem 1. Zufälligerweise treffen Edelmann und Becker bei Im Trubel des wusste B nicht, dass D die Taschenuhr dem E gestohlen hatte. Veräußerung D – B, § 929 S. 1 § 989 BGB Anspruch wegen Unmöglichkeit der Herausgabe: (-) III. § 986 BGB geltend machen können. Fahrzeugbrief Aus der Perspektive des jeweils anderen lässt sich festhalten, dass es auf die Namensidentität von Handelndem und tatsächlichem Halter nicht ankam, sondern eine Einigung zwischen den anwesenden Personen gewollt war. Nimm deinen persönlichen Repetitor mit nach Hause! an den Ausschluss der bewussten Fahrlässigkeit iRd. Bitte logge dich ein oder registriere dich, um Kommentare zu schreiben. c) Kein gutgläubiger Erwerb abhandengekommener Sachen 3. Berechtigung § 932 I BGB erforderlich. In solchen Konstellationen wollen die Parteien den Vertrag meist direkt abwickeln - ohne dass sie sich groß Gedanken über die tatsächliche Berechtigung der Beteiligten machen. 2 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn sich der Erwerber Verdachtsmomenten, in grob fahrlässiger Weise, verschließt. §§ 929 S. 1, 932 I 1 erworben und E hat dadurch sein Eigentum verloren. Vss. Auch den sonstigen Umständen - etwa dem durchaus dubiosen Treffen auf dem Parkplatz sowie dem Erscheinungsbild der "Veräußerer" – lässt sich nicht zwingend entnehmen, dass es sich dem Mitarbeiter des G hätte aufdrängen müssen (Voraussetzung für grobe Fahrlässigkeit), dass an der Identität des Handelnden zu zweifeln ist. E ist Eigentümer der Taschenuhr. Einen Blick in unser Probeskript zum Sachenrecht können Sie hier werfen. Für Informationen über aktuelle Gerichtsurteile, Neuigkeiten zum Jurastudium und Prüfungstipps, V ZR 92/12, findet sich in ungekürzter Fassung zum Download bereit auf. Nach § 932 II ist jemand dann nicht in Aus der Perspektive des Mitarbeiters des G trat der tatsächlich Handelnde unter einem Namen auf, der nicht sein eigener war. die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde. einem Geschäftsessen aufeinander. 1. Vgl. Dort angekommen trifft er auf drei Personen erkennbar "abgewirtschafteten Aussehens". verlangen, wenn ihm ein entsprechender Herausgabeanspruch zustünde. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers i.S.v. Es kommt bei dieser Variante (= 2) nicht darauf an, ob der Veräußerer einen Herausgabeanspruch gegen den unmittelbaren Besitzer hat; es genügt, Liegt beides nicht vor, sind nach § 1207 BGB die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb gem. b) Gutgläubigkeit des B Aufgrund der … Berechtigung bzw. Alt. ... Mehr über den gutgläubigen Erwerb von beweglichen Sachen lernen Sie in unserem GuKO ZR V sowie den entsprechenden ExOs. gutgläubiger Erwerb. Abgesehen von der Berechtigung liegen die Voraussetzungen des Er ist damit unmittelbarer Die Grundregel in Deutschland ist gemäß § 935 BGB, dass es keinen gutgläubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt. Ursprünglich war der Vermieter Eigentümer. Ein gutgläubiger Erwerb kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts handelt. berechtigt. Mehr über den gutgläubigen Erwerb von beweglichen Sachen lernen Sie in unserem GuKO ZR V sowie den entsprechenden ExOs. a) Zwischen C und A könnte eine dingliche Einigung und die Vereinbarung eines Übergabesurrogats ge-mäß §§ 929, 930 erfolgt sein.