Nach Artikel 2 des PartG sind Parteien “Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen.”. Definition. Als Bindeglied zwischen Staat und Bürgern gewährleisten sie die Umsetzung unterschiedlicher Interessen in politische Entscheidungen. Search. Letztere haben inzwischen nicht nur eine passive Vermittlerrolle, sondern sind // -->