2.3, RdSchr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. (5) Versicherte, die eine Leistung nach Absatz 1 oder 2 in Anspruch nehmen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen je Kalendertag den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an die Einrichtung. 1.1: Entwöhnungsbehandlungen wegen einer Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit: 1.2: Rehabilitationsmaßnahmen wegen einer psychischen Erkrankung mit Ausnahme von neurotischen und psychosomatischen Erkrankungen: 1.3: geriatrischen … Leistungen nach Satz 1 sind auch in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 7 SGB V i.V.m. 1, RdSchr. Rz. I S. 2394) Mail bei Änderungen . Dezember 2003, BGBl. Mit der Änderung des § 270 SGB V stellte der Gesetzgeber dabei klar, dass die Aufwendungen für Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 03 o Zu § 40 SGB V, RdSchr. 2. BSG, Urteile v. 07.05.2013, B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12R, ; hierzu kritisch juris , Bold 07 p Tit. I S. 2477) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Oktober 2020 und Änderungshistorie des SGB V Hervorhebungen: alter Text, neuer Text Stand: Zuletzt geändert durch Art. Zum selben Verfahren: LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 542/11 4 SGB V). Die gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ist den Versicherten und mit deren Einwilligung in Textform auch den verordnenden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung zu stellen. § 39 Absatz 1a gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass bei dem Rahmenvertrag entsprechend § 39 Absatz 1a die für die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene zu beteiligen sind. vom 21.04.2020 Zu § 40 SGB XI. Die Zahlungen sind an die Krankenkasse weiterzuleiten. Leistungen nach Absatz 1 sollen für längstens 20 Behandlungstage, Leistungen nach Absatz 2 für längstens drei Wochen erbracht werden, mit Ausnahme von Leistungen der geriatrischen Rehabilitation, die als ambulante Leistungen nach Absatz 1 in der Regel für 20 Behandlungstage oder als stationäre Leistungen nach Absatz 2 in der Regel für drei Wochen erbracht werden sollen. (7) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft nach § 282 (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen) Indikationen fest, bei denen für eine medizinisch notwendige Leistung nach Absatz 2 die Zuzahlung nach Absatz 6 Satz 1 Anwendung findet, ohne daß es sich um Anschlußrehabilitation handelt. Fünfter Abschnitt – Leistungen bei Krankheit → Erster Titel – Krankenbehandlung. § 40 SGB V Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. Änderung § 40 SGB V vom 29.10.2020 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 40 SGB V, alle Änderungen durch Artikel 1 GKV-IPReG am 29. SGB I; SGB II; SGB III; SGB IV; SGB V; SGB VI; SGB VII; SGB VIII; SGB IX; SGB X; SGB XI; SGB XII; ALG; Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe. § 40 SGB IX 2001 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Bundesrecht. BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R. Berechnung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen ... LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 R 3893/16. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Mit Einwilligung der Versicherten in Textform übermittelt die Krankenkasse ihre Entscheidung schriftlich oder elektronisch den Angehörigen und Vertrauenspersonen der Versicherten sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die die Versicherten versorgen. 2 SGB V haben - der AOK-Bundesverband, - der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, - der IKK-Bundesverband, - die See-Krankenkasse, v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. I S. 2477) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Episode 40: Off to Neverland Neverland is easily the shortest world in the game besides the Colosseum. Bundesrecht. § 40 SGB 5; Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Teil 1 – Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen → Kapitel 5 – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Krankenkasse teilt den Versicherten und den verordnenden Ärztinnen und Ärzten das Ergebnis ihrer Entscheidung in schriftlicher oder elektronischer Form mit und begründet die Abweichungen von der Verordnung. v. 13.5.2011 I 850, 2094; Zuletzt geändert durch Art. gem. Oktober 1997 in der Fassung vom 01. § 40 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. Die Regelung des § 40 Abs. § 40 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. Satz 18 gilt nicht, wenn die Krankenkasse die fehlende Leistungserbringung nicht zu vertreten hat. Juni 2024 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der vertragsärztlichen Verordnung von geriatrischen Rehabilitationen wiedergegeben werden. Sommer, SGB V § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabili ... / 2.2 Stationäre Rehabilitation (Abs. Die Aufgaben der Krankenkasse als Rehabilitationsträger nach dem Neunten Buch bleiben von den Sätzen 1 bis 4 unberührt. April 2020 bereits geschlossene Krankenkassen, § 417 Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen, Verordnungsermächtigung. Home; Gesetze; SGB V - Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch § 40 SGB V, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Fünfter Abschnitt – Leistungen bei Krankheit → Erster Titel – Krankenbehandlung. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111c besteht; dies schließt mobile Rehabilitationsleistungen durch wohnortnahe Einrichtungen ein. Vor der Verordnung informieren die Ärztinnen und Ärzte die Versicherten über die Möglichkeit, eine Einwilligung nach Satz 5 zu erteilen, fragen die Versicherten, ob sie in eine Übermittlung der Krankenkassenentscheidung durch die Krankenkasse an die in Satz 7 genannten Personen oder Einrichtungen einwilligen und teilen der Krankenkasse anschließend den Inhalt einer abgegebenen Einwilligung mit. Bei einer stationären Rehabilitation haben pflegende Angehörige auch Anspruch auf die Versorgung der Pflegebedürftigen, wenn diese in derselben Einrichtung aufgenommen werden. Pflegehilfsmitteln gem. (3) Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 8 des Neunten Buches Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen; die Krankenkasse berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die besonderen Belange pflegender Angehöriger. Die innerhalb des Kalenderjahres bereits an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistete kalendertägliche Zahlung nach § 32 Abs. Stand: Neugefasst durch Bek. : 860-5. § 40 SGB V, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 41 SGB V, Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter § 42 SGB V, Belastungserprobung und Arbeitstherapie § 43 SGB V, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation § 43a SGB V, Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen § 40 SGB V Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung. 2) Kommentar aus Haufe Personal Office Platin Sie haben den Artikel bereits bewertet. 88 c Zu § 40 SGB V, RdSchr. Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1988, BGBl. Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches sowie die nach § 39 Abs. in der Fassung vom 01.01.2019 (geändert durch Artikel 7 G. v. 11.12.2018 BGBl. 6 Satz 1 SGB V ist für längstens 28 Behandlungstage zu erheben bei ambulanten. Rechtsprechung zu § 40 SGB V. 750 Entscheidungen zu § 40 SGB V in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 KR 131/16. 77 Entscheidungen zu § 40 SGB VI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BSG, 17.06.2020 - B 5 R 2/19 R. Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte. 10, RdSchr. 77 Entscheidungen zu § 40 SGB VI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BSG, 17.06.2020 - B 5 R 2/19 R. Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte. 19 e Tit. (6) Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Leistung nach Absatz 1 oder 2 in Anspruch nehmen, deren unmittelbarer Anschluß an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist (Anschlußrehabilitation), zahlen den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag für längstens 28 Tage je Kalenderjahr an die Einrichtung; als unmittelbar gilt der Anschluß auch, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen beginnt, es sei denn, die Einhaltung dieser Frist ist aus zwingenden tatsächlichen oder medizinischen Gründen nicht möglich. (5) Versicherte, die eine Leistung nach Absatz 1 oder 2 in Anspruch nehmen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen je Kalendertag den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an die Einrichtung. Kommt der Rahmenvertrag ganz oder teilweise nicht zustande oder wird der Rahmenvertrag ganz oder teilweise beendet und kommt bis zum Ablauf des Vertrages kein neuer Rahmenvertrag zustande, entscheidet das sektorenübergreifende Schiedsgremium auf Bundesebene gemäß § 89a auf Antrag einer Vertragspartei. Sommer, SGB V § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabili ... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang (Abs. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) § 40 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Entscheidungen und Beschlüsse zu § 40 SGB V SG-BRAUNSCHWEIG – Urteil, S 40 KR 87/05 vom 17.03.2010 Zur Abgrenzung von Frührehabilitation im Sinne des § 39 Abs. Normgeber: Bund. § 40 Abs. Die Aufwendungen hierfür dürfen bis zu 40,00 Euro monatlichvon den Pflegekassen übernommen werden. § 40 Abs. RdSchr. 13 i, RdSchr. Stand: Zuletzt geändert durch Art. § 40 Abs. § 23 Abs. 19i Zu § 40 SGB V. Drucken. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt in Richtlinien nach § 92 bis zum 31.